Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Modelle

2WD (4x2)

4WD (4x4)

Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Zulässige Achslast (MMTA)

Gewichtsangaben auf dem Typenschild Fahrzeugtypenschild.

Anhängelast, gebremst*

gefunden durch Berechnung: MTRMMAC

Anhängelast, ungebremst*

710 kg

750 kg

Zulässige Stützlast*

75 kg

Zulässige Dachlast

Transportausrüstung

*Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.).

Bei einem Ergebnis von MTR - MMAC gleich Null oder bei MTR gleich Null (oder bei fehlender Angabe) am Typenschild ist ein Ziehen/Abschleppen untersagt.

  • Für den Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %
  • Überschreitung von MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)

In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 80 km/hkm/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.

Gewichtsverlagerung (nur2WD4x2-Versionen)

Wenn das zulässige Gesamtgewicht (MMAC) des Fahrzeugs nicht erreicht ist, können bis zu 300 kg auf den gebremsten Anhänger übertragen werden, sofern das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird (MTR).