Die Gewichtsangaben beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung: sie variieren je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Ausführung Kombi

Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Maximal zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Gewichtsangaben auf dem Typenschild des Fahrzeugs. Fahrzeugtypenschilder

Anhängelast gebremst*

wird berechnet: MTR - MMAC

Ungebremste Zuglast*

625 kg

Zulässige Stützlast*

75 kg

Zulässige Dachlast mit Trägerelement

Dachgalerie

Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).

  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
  • eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)

In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 Psi) erhöht werden.

  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.